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Courtage- / Provisionsvereinbarung

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Diese Vereinbarung regelt die Vergütung bei erfolgreicher Vermittlung sowie Belohnungen für Meldungen.

Maklerprovision: Bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Provision von 1,5–3 % des Kaufpreises fällig. Fälligkeit, Zustandekommen des Vertrags und Nachweis-/Vermittlungstätigkeit nach §§ 652 ff. BGB.

Nutzer-Belohnung: Für verifizierte Meldungen 15–25 €; bei erfolgreicher Vermittlung eines gemeldeten Objekts zusätzlich 0,5–1 % des Kaufpreises. Auszahlung über Stripe Connect.

Hinweis: Erforderliche Erlaubnis nach § 34c GewO sowie Widerrufsrechte sind zu beachten. [Konkrete Bedingungen folgen.]